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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Sachverständigenleistungen

Das Sachverständigenbüro von Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch bietet seinen Kunden folgende Dienst- / Sachverständigenleistungen:

Auf Grundlage des VAwS (neu AwSV) führen wir an Alt- und Neuanlagen vor Inbetriebnahme, alle 5 Jahre wiederkehrend und vor Stilllegung gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen der Soutec e.V. (Anerkennungsbescheid NLWKN 52-21/01) aus.
 

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100. Seit 2003, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen auf Grundlage der nationalen DIN 1999 sowie der gültigen Euronorm EN 858 verpflichtet alle Bauteile, die zum Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen eingesetzt werden, vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens nach 5 Jahren (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre) einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (u.a. Sachverständigenbüro Martin Hartzsch) zu unterziehen.
 

Der Betreiber einer Abscheideranlage für Fette (Fettabscheider) ist entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, seine Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend spätestens alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person u.a. den Fachkundigen / Sachverständigen des Sachverständigenbüros Martin Hartzsch durchgeführt werden.
 

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Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
Sachverständiger