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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Ölabscheiderprüfung DIN 1999 (Generalinspektion und Dichtheitsprüfung)

Seit 2003, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen auf Grundlage der nationalen DIN 1999 sowie der gültigen Euronorm EN 858 verpflichtet alle Bauteile, die zum Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen eingesetzt werden, vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens nach 5 Jahren (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre) einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (u.a. Sachverständigenbüro Martin Hartzsch) zu unterziehen.

Inhalte der Generalinspektion:

Bei der Generalinspektion werden folgende Punkte durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen geprüft:

  • visuelle Begutachtung der Innenbeschichtung
  • visuelle Überprüfung der Anlage auf ordnungsgemäßem Zustand und Funktion
  • Überprüfung der Bezeichnung und der Kennwerte mit Angaben der Zulassung
  • Überprüfung der der Dimensionierung der Anlage 
  • Prüfung des Betriebstagebuches und der behördlichen Genehmigungen 
  • Erfassen der Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten
  • Dokumentation des gesamten bau- und anlagentechnischen Zustands 
  • Überprüfung, Fließ- bzw. Anlagenschema (Entwässerungsplan)
  • Kontrolle des Betriebstagebuches inkl. Entsorgungsnachweise
  • Dichtheitsprüfung mit LGA-zugelassener und geeichter Messtechnik
  • Dokumentation der Ergebnisse in einem Abschlussbericht inkl. Prüfprotokolle

Ölabscheiderprüfung DIN 1999 (Generalinspektion und Dichtheitsprüfung)
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch

 

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Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
Sachverständiger