Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
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Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch

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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch
Sachkundeschulung Fettabscheider - Sachverständigenbüro
Fettabscheider DIN EN 1825 / DIN 4040-100
Sachkundeschulung für den Betrieb, die Kontrolle und die Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach EN 858-1/2 und DIN 1999-100/101 - Sachverständigenbüro
Leichtflüssigkeitsabscheidern DIN-1999-100/101
Überwachung von WHG Fachbetrieben
Umweltplanung und Beratung
Generalinspektion DIN-1999-100/101
Dichtheitsprüfung DIN EN-1610
Fettabscheider DIN EN 1825 / DIN 4040-100
Abnahmen nach VAwS / AwSV
Heizöltankprüfung u. Heizöllagerraum Überprüfung
Heizöltankprüfung & Heizöllagerraum Überprüfung
externer Abfallbeauftragter - Dipl. Ing. (FH) M. Hartzsch
externer Abfallbeauftragter (AbfBeauftrV)
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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Das Sachverständigenbüro Martin Hartzsch wurde im November 2014 durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch als langjähriger Auditor, Sachverständiger und Prüfer im Umweltbereich gegründet und bietet eine Vielzahl von Prüfleistungen u.a. im Abwasserbereich an. Herr Hartzsch ist u.a. über die SOUTEC e. V. (Anerkennungsbescheid NLWKN 16-16/01; Sachverständigenorganisation gemäß §16 VAwS zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) bundesweit anerkannter Sachverständiger gemäß VAwS. Weitere landesspezifische Zulassungen runden das Dienstleistungsangebot des Sachverständigenbüros ab.


Leistungen der Sachverständigen

Abnahmen nach VAwS / AwSV

Auf Grundlage des VAwS (neu AwSV) führen wir an Alt- und Neuanlagen vor Inbetriebnahme, alle 5 Jahre wiederkehrend und vor Stilllegung gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen der Soutec e.V. (Anerkennungsbescheid NLWKN 16-16/01) aus.

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Sachkundeschulung Fettabscheider nach DIN 4040-100 sowie EN 1825-1/2

Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende pflanzliche oder tierische Öle und Fette müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

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Sachkundeschulung für den Betrieb, die Kontrolle und die Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach EN 858-1/2 und DIN-1999-100/101

Nach den aktuell gültigen Normen können die ehemals festen Entleerungsintervalle bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist u. a. die monatliche Eigenkontrolle durch einen  internen oder externen Sachkundigen für Leichtflüssigkeitsabscheider.

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Generalinspektion Ölabscheider mit Dichtheitsprüfung nach EN 858-1/2 und DIN-1999-100/101

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100. Seit 2003, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen auf Grundlage der nationalen DIN 1999 sowie der gültigen Euronorm EN 858 verpflichtet alle Bauteile, die zum Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen eingesetzt werden, vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens nach 5 Jahren (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre) einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (u.a. Sachverständigenbüro Martin Hartzsch) zu unterziehen.

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Dichtheitsprüfung nach DIN EN-1610 (Schächte und Rohrleitungen)

Auch die Zulaufleitung und die vorgelagerten Anlagenteile zum Abscheider unterliegen strengen Regelungen in Bezug auf Werkstoffauswahl und Dichtheit. Die Überprüfung erfolgt nach DIN EN 1610 oder entsprechend der DIN-Mitteilung 9-2006.

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Fettabscheiderprüfung - Generalinspektion Fettabscheider mit Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100

Der Betreiber einer Abscheideranlage für Fette (Fettabscheider) ist entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, seine Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend spätestens alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person u.a. den Fachkundigen / Sachverständigen des Sachverständigenbüros Martin Hartzsch durchgeführt werden.

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Heizöltankprüfung & Heizöllagerraum Überprüfung

Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (VAwS vom 31.03.2010) besteht für Heizöltankanlagen in Privathaushaushalten (> 1000l) eine Prüfpflicht der Anlage vor Inbetriebnahme (auch alte Bestandsanlagen) oder nach wesentlicher Änderung durch einen zugelassenen Sachverständigen.

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Externer Abfallbeauftragter (AbfBeauftrV)

Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht.

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Ansprechpartner

Klicken Sie auf das Bild für alle Standorte.
bundesw. Zulassung
gemäß VAwS / AwSV
Zulassung gemäß §5 Thür.
Indirekteinleiter-Verordnung
Zulassung gemäß §5 VGS
(Anhang 49) Hessen

Zulassung gemäß § 15 (6)

Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Zulassung gemäß
§ 2 Abs. 2 ZFVO
Schleswig Holstein