Abnahmen nach VAwS / AwSV

Auf Grundlage des VAwS (neu AwSV) führen wir an Alt- und Neuanlagen vor Inbetriebnahme, alle 5 Jahre wiederkehrend und vor Stilllegung gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen der Soutec e.V. (Anerkennungsbescheid NLWKN 16-16/01) aus.

Diese gesetzlich verbindlichen Prüfungen gemäß VAwS (neu AwSV) sind u.a. bei Tanks und Tankanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen zwingend erforderlich und betreffen beispielhaft folgende Anlagenprüfungen an:

  • Heizölverbrauchertankanlagen
  • Tankstellen (Abfüllplatz, Lagerbehälter, Abscheideranlagen)
  • Anlagen für Bio-Diesel und wässrige Harnstofflösung

Anlagen für Bio-Diesel und wässrige Harnstofflösung

  • Industrielle Tankanlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
  • Lager-, Abfüll-, und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) 
  • Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlagen)
  • Biogasanlagen
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