Fettabscheiderprüfung

Generalinspektion Fettabscheider mit Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100
Der Betreiber einer Abscheideranlage für Fette (Fettabscheider) ist entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, seine Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend spätestens alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person u.a. den Fachkundigen/Sachverständigen des Sachverständigenbüros Martin Hartzsch durchgeführt werden.
Bei der Generalinspektion werden folgende Punkte durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen geprüft:   

  • Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage,
  • Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage,
  • Prüfung der Anlage nach DIN 4040-100 auf Dichtigkeit,
  • Prüfung des Betriebstagebuchs,
  • Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung 
  • Bemessung der Fettabscheideranlage nach DIN EN 4040-100
  • Prüfbericht mit Fotodokumentation und Messprotokollen
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