
Sachverständiger
Fettabscheiderprüfung: Generalinspektion Fettabscheider mit Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 gesucht? Dann sind Sie in unseren Sachverständigenbüro genau richtig. Der Betreiber einer Abscheideranlage für Fette (Fettabscheider) ist entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, seine Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend spätestens alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person u.a. den Fachkundigen/Sachverständigen des Sachverständigenbüros Martin Hartzsch durchgeführt werden.
Bei der Generalinspektion werden folgende Punkte durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen geprüft:
Generalinspektion Fettabscheider mit Dichtheitsprüfung
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch