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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

Externer Abfallbeauftragter (AbfBeauftrV)

Sie suchen einen Externer Abfallbeauftragter (AbfBeauftrV)? Dann sind Sie jetzt genau richtig. Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht. Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.

Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:

  • bestimmte Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV,
  • Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle,
  • Betreiber von Deponien bis zur Stilllegung
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 nach Anhang I der Abwasserverordnung, soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden,
  • Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, Elektro(nik)geräte und Batterien zurücknehmen sowie
  • Hersteller und Vertreiber, die freiwillig zurücknehmen (auch als Rücknahmestellen bezeichnet) sowie
  • bestimmte Betreiber von Rücknahmesystemen nach VerpackV, ElektroG und BattG.

Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.

Tätigkeiten eines externen Abfallbeauftragten

Aufgaben:

  • die Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 KrWG und AbfBeauftrV
  • die Beratung in allen Fragen des Abfallmanagements,
  • die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen sowie
  • die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

externer Abfallbeauftragter
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch

 

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Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
Sachverständiger