Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht.
Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.
Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:
Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.
Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alternativ steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch sehr gerne jederzeit unter:
Tel.: +49 177 7865645
oder
E-Mail: info@pruefenundberaten.de zur Verfügung!
externer Abfallbeauftragter
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch